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Beginn Versicherungsschutz 

Frage

Ab welchem Zeitpunkt nach Vertragsabschluss kann ich die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?

Antwort

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der erste Beitrag spätestens zwei Wochen nach Anforderung gezahlt wird. Bei späterer Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung, jedoch nicht vor dem angegebenen Zeitpunkt. Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt.

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