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Neu im Firmen-Rechts- schutz: Forderungsservice

Die Zahlungsmoral sinkt leider seit Jahren. Jeder Fall von verspäteter Zahlung ist für Sie als betroffenes Unternehmen ärgerlich und bedeutet zusätzlichen Kapitalbedarf. Wir bieten Ihnen daher ab sofort die Vermittlung eines Forderungsservice an. Damit Sie sich auf Wichtigeres konzentrieren können – auf Ihr Geschäft.

Forderungsservice
Abschluss
INFO§TEL
FAQ

Wer ist die H&P Forderungsmanagement GmbH?
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Die H&P Forderungsmanagement GmbH mit Sitz in Dresden und Stuttgart betreibt die schnelle, zuverlässige und kostengünstige Realisierung Ihrer Forderungen durch neuste technische Lösungen und hochqualifiziertes juristisches Personal.

Sollten Ihrerseits Rückfragen bei der Bearbeitung Ihrer Forderungen auftreten, wenden Sie sich bitte direkt an die H&P Forderungsmanagement GmbH

Email: oerag@hup-forderungsmanagement.de oder
Tel:   0351 / 448 48-47

Welche rechtliche Grundlage hat dieser Service?

H&P bearbeitet als zugelassener und im Rechtsdienstleistungsregister geführter Rechtsdienstleister gemäß des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) Ihre offenen Forderungen außergerichtlich, im gerichtlichen Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung. Durch die Rechtsanwälte der Kanzlei H&P Prof. Dr. Holzhauser & Partner GbR steht Ihnen dazu auch das rechtliche Know-How für die fundierte Einwendungsprüfung und -bearbeitung zur Verfügung.

Was kostet mich der Service?

H&P arbeitet erfolgsorientiert. Das bedeutet, Ihnen fallen keine Anmeldegebühren, Mitgliedschaftsbeiträge oder Provisionszahlungen an. H&P realisiert die auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) anfallenden Gebühren unmittelbar beim Schuldner unter dem Gesichtspunkt des Schadenersatzes. Sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird Ihnen mit Abschluss der Bearbeitung lediglich die für vereinnahmte Gebühren anfallende MwSt. als Durchlaufposten für Sie in Rechnung gestellt.

Welche Gebühren fallen an, wenn die Forderung nicht realisiert werden kann?

Im Fall uneinbringlicher Forderungen sind von Ihnen lediglich die Auslagen für Dritte (bspw. Gerichtskosten) zu erstatten; Sie haben auch weiter keine Inkassogebühren o.ä. zu tragen.

Welche Bearbeitungsschritte erbringt H&P für Sie?

H&P versucht, Ihre offenen Forderungen so schnell, effektiv und günstig wie möglich für Sie zu realisieren. Dazu wird der Schuldner zunächst außergerichtlich und ggf. auch telefonisch angemahnt. Etwaige Einwendungen des Schuldners werden von qualifizierten Mitarbeiter/-innen bearbeitet sowie Ratenzahlungen vereinbart und überwacht. Bleibt der außergerichtliche Kontakt ohne Erfolg, erwirken wir für Sie einen Vollstreckungstitel im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens und betreiben daraus die Zwangsvollstreckung. Die Übernahme streitiger Verfahren, d.h. nach Widerspruch bzw. Einspruch im gerichtlichen Mahnverfahren kann individuell vereinbart werden.

Wer erhält bei Teilzahlung auf meine Forderung vorrangig Geld?

Teilzahlungen, etwa bei Ratenzahlungsvereinbarungen, werden gemäß der gesetzlichen Verrechnungsreihenfolge zunächst auf die angefallenen Kosten und Gebühren und sodann auf die Forderung verrechnet.

Gelten Vertragsbindungsfristen?

Sie haben keine Vertragsbindung oder Laufzeitverträge mit H&P.

Fallen Anmeldegebühren für den Service an?

Nein, Sie zahlen keinerlei Anmeldegebühr.

Fällt eine Grundgebühr für den Service an?

Nein, Sie zahlen keinerlei Grundgebühr.

Fallen Provisionszahlungen bei erfolgreicher Realisierung der Forderung an?

Nein, Sie müssen keine Provisionszahlungen entrichten. Die auf die Hauptforderung realisierten Geldbeträge werden vollumfänglich an Sie ausgezahlt.

Welche Kosten entstehen bei einer Forderungsstornierung?

In diesem Fall wird H&P die Möglichkeit genommen, die angefallenen Gebühren vom Schuldner beizutreiben. Daher werden bei Abbruch des laufenden Vorganges auf Ihre Weisung hin die bis dahin angefallenen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet.

Wie verhalte ich mich, wenn ...

... ich nach Fallübergabe selbst Zahlungseingänge des Schuldners zu verzeichnen habe?

Erfahrungsgemäß zahlen viele Schuldner nach unserem Erstkontakt auf die offene Forderung, nutzen dafür aber die Zahlungswege aus der Geschäftsbeziehung mit Ihnen. Zahlungseingänge teilen Sie uns unverzüglich mit Datum, Betrag und Zuordnung zur Forderung (bspw. Rechnungsnummer) mit, damit wir dies bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigen können.

Ist das Forderungsmanagement auch im Ausland einsetzbar?

Aktuell ist das Produkt ausschließlich für die Forderungsbeitreibung im Inland konzipiert. Eine Beitreibung mit Auslandsbezug ist nach gesonderter Absprache möglich.

Ich habe ein größeres jährliches Forderungsvolumen ...

... wie kann die Zusammenarbeit vereinfacht werden?


Für diese Konstellation bieten wir die Möglichkeit, über die Schnittstellen Ihrer Warenwirtschafts- oder Buchhaltungssysteme die Forderungen als Datensätze zu übergeben. Bitte nehmen Sie zur weiteren Abstimmung Kontakt mit uns auf.

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