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Mietstreitigkeiten können Sie als Immobilieneigentümer jederzeit treffen, z.B. wenn die ausstehende Miete eingeklagt werden muss, Sie den unliebsamen Mieter erst nach einem langen Räumungsprozess los werden oder nach einem Auszug auf den Reparaturkosten sitzen bleiben. Unser Vermieter-Rechtsschutz schützt Sie vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits. |
Die hier abgebildeten Leistungsbeispiele zeigen exemplarisch, welche Kosten im Streitfall auf Sie zukommen können.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Ihr Mieter zahlt seit Monaten die Miete nicht. Trotz fristloser Kündigung will er die Wohnung nicht verlassen. Sie möchten die Miete einklagen und die Räumung durchsetzen.
Streitwert: 5.400 €
Kosten: 2.500 €
Ihr Mieter kündigt fristlos wegen Mängeln (Schimmelpilz, Feuchtigkeit). Er macht zusätzliche Kosten wegen eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit geltend. Sie wehren sich.
Streitwert: 4.300 €
Kosten: 2.300 €
Ihr Mieter ist ausgezogen, ohne den Mietvertrag zu kündigen, und hat die Mietzahlungen eingestellt. Darüber hinaus sind beim Auszug Schäden entstanden. Sie klagen Ihre Ansprüche ein.
Streitwert: 9.500 €
Kosten: 4.000 €
Bei der letzten Eigentümerversammlung wurden von der Mehrheit umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen beschlossen. Sie sind der Ansicht, dass viele der beschlossenen Maßnahmen kein Gemeinschaftseigentum betreffen, und fechten den Beschluss an.
Streitwert: 30.000 €
Kosten: 5.600 €
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Im Rahmen einer Folgeerschließung werden in der Straße Ihres vermieteten Objekts die Bürgersteige erneuert und neue Laternen aufgestellt. Als Anlieger sollen Sie 8.000 € zahlen. Sie legen gegen diesen Bescheid Widerspruch ein, dieser bleibt jedoch erfolglos. Hiergegen klagen Sie vor dem Verwaltungsgericht.
Streitwert: 8.500 €
Kosten: 3.400 €
Wir helfen Ihnen und übernehmen im Falle eines Rechtsstreits die Kosten - mit Ausnahme einer vereinbarten Selbstbeteiligung - in unbegrenzter Höhe für
Falls erforderlich, übernehmen wir auch die Kosten der Gegenseite.
Mediation ist eine konstruktive Konfliktlösung, die mit Hilfe eines neutralen Mediators eine für beide Konfliktparteien akzeptable Lösung anstrebt. Dazu müssen beide Parteien die Bereitschaft haben, rechtliche Streitigkeiten ohne Einschaltung eines Gerichts lösen zu wollen. Mediation beruht immer auf Einsicht und Freiwilligkeit beider Seiten. Im Erfolgsfall profitieren beide Seiten von einer Win-Win Situation.
In den Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht und Verwaltungs-Rechtsschutz übernehmen wir auch die Kosten eines Mediationsverfahrens.