Als Führungskraft macht man sich nicht nur Freunde

 

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Eine rechtliche Auseinandersetzung kann Sie als Vorstand oder Geschäftsführer finanziell hart treffen. Unser Top-Manager-Rechtsschutz übernimmt für Sie die Kosten, z. B. wenn es um Rechtsstreitigkeiten rund um Ihren Anstellungsvertrag, die Abwehr von Schadenersatzansprüchen oder um strafrechtliche Ermittlungsverfahren geht.

 Der Top-Manager-Rechtsschutz umfasst:

  • Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
  • Vermögensschaden-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz   
     

Warum ist Anstellungsvertrags-Rechtsschutz so wichtig?

In Ihrer Position haben Sie im Fall eines Rechtsstreits rund um Ihren Anstellungsvertrag ein erhöhtes Kostenrisiko. Denn diese Streitigkeiten werden nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor Zivilgerichten verhandelt. Hier stellen Ihre Bezüge, Versorgungsansprüche und mögliche Abfindung den Gegenstandswert dar. Vor allem bei einem Berufungsverfahren ist Ihr Kostenrisiko enorm hoch. Ihr Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für die gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung deckt das volle Kostenrisiko ab.  
 

Praxisfall:

Nach der Übernahme durch einen Wettbewerber wird Ihnen als Geschäftsführer ein Angebot zur Aufhebung Ihres Anstellungsvertrags gemacht. Da Sie sich nicht einigen können, wird die Angelegenheit vor Gericht ausgefochten. Streitwert ist Ihr Gehalt für die Restlaufzeit Ihres Vertrags bis zu maximal drei Jahren. Bei einem Jahresgehalt von 120.000 € also maximal 360.000 €. Da werden leicht Anwalts- und Gerichtsgebühren in Höhe von 22.000 € fällig. Geht das Verfahren in die Berufung, kommen weitere ca. 26.000 € hinzu. Ihr Anstellungsvertrags-Rechtsschutz deckt die volle Summe. Falls erforderlich, übernehmen wir auch die Kosten der Gegenseite. 

 

Versicherungssumme:

  • gerichtlich: 1 Mio. € (Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall: 0 €) 
  • außergerichtlich: 25.000 € (Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall: 2.000 €)

 

Warum ist Vermögensschaden-Rechtsschutz so wichtig?

Nehmen wir an, im Rahmen Ihrer Anstellungsvertragsstreitigkeit müssen Sie auch einen Schadenersatzanspruch abwehren, z. B. wegen mangelhafter Kontrolle der Buchhaltung. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz deckt die Anwalts- und Gerichtskosten, die für die Wahrnehmung Ihrer Interessen entstehen.

 

Praxisfall:

Als Geschäftsführer einer EDV-GmbH erhalten Sie von einem Großkunden den Auftrag, die komplette Hard- und Software für den Betrieb auf den neuesten Stand zu bringen. Sie erkennen jedoch nicht, dass die Kosten in Ihrem Haus in einem wesentlichen Punkt falsch kalkuliert wurden. Ihrem Unternehmen entsteht ein Verlust von 200.000 €. Die Gesellschaft verlangt Schadenersatz von Ihnen als Geschäftsführer und klagt. Nach der 2. Instanz wird ein Vergleich geschlossen. Es entstehen Kosten von über 19.000 €. Diese trägt Ihr Vermögensschaden-Rechtsschutz. 

 

Versicherungssumme:

  • gerichtlich: 1 Mio. € (Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall: 0 €) 
  • außergerichtlich: 25.000 € (Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall: 2.000 €)

 

Warum ist Spezial-Straf-Rechtsschutz-Rechtsschutz so wichtig?

Als Vorstand oder Geschäftsführer bewegen Sie sich mit Ihren Entscheidungen täglich auf dünnem Eis. Das gilt vor allem, wenn es um das Thema Strafrecht geht. Schon ein anonymer Vorwurf reicht, und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser berechtigt ist oder nicht. Vom Vorwurf der Steuerhinterziehung über Betriebsunfälle bis zu Umweltdelikten: In solchen Fällen brauchen Sie den richtigen Anwalt und den richtigen Rechtsschutz, der Ihre Kosten auch im Fall einer Honorarvereinbarung übernimmt. Hier hilft Ihnen der Spezial-Straf-Rechtsschutz, insbesondere auch beim Vorwurf eines vorsätzlichen Vergehens. 

 

Was ist versichert? 

  • Straf-Rechtsschutz: z. B. zur Verteidigung gegen den Vorwurf eines Steuervergehens, Insidergeschäfts oder sonstiger Wirtschaftsstraftaten
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: z. B. zur Verteidigung wegen angeblicher Verletzung der Aufsichts- und Überwachungspflichten im Unternehmen  

 

Praxisfall:

Nach Informationen aus der Zeitung sollen Sie als namhafter Arbeitgeber am Ort Schwarzarbeiter beschäftigen. Des Weiteren sollen Lohnabrechnungen der deutschen Stammmitarbeiter fingiert und geleistete Überstunden „brutto für netto“ ausgezahlt worden sein. Es besteht der Verdacht des Einsatzes ausländischer Arbeitskräfte ohne Arbeitsgenehmigung und des Betrugs zum Nachteil der Sozialversicherung. Die Schwerpunktabteilung „Wirtschaftsstraftaten“ der Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen Sie als Geschäftsführer ein. Ihr Anwalt erreicht eine Einstellung des Verfahrens. Es entstehen Kosten von insgesamt 25.000 €, die Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz für Sie übernimmt. 

  

Wichtige Vorteile des Spezial-Straf-Rechtsschutzes:

  • Honorarvereinbarung mit Rechtsanwälten/Sachverständigen
  • Vorwurf aller Vorsatzstraftaten mitversichert (Regress bei Verurteilung)
  • Regressverzicht bei Verurteilung mit Strafbefehl
  • Unterstützung bei der Erstellung einer Presseerklärung oder Firmenstellungnahme
  • Zeugenbetreuung
  • Einschluss externer Mandate der Geschäftsleitung

 

Versicherungssumme: 2 Mio. €
 

Strafkaution: 500.000 €