Unser Verkehrs-Rechtsschutz unterstützt Sie beispielsweise, wenn:
- die Verwaltungsbehörde sich weigert, Ihnen die entzogene Fahrerlaubnis wieder zu erteilen,
- Sie einen Strafbefehl wegen angeblicher Straßenverkehrsgefährdung erhalten,
- sich kurz nach der Inspektion Ihres PKWs der Motor wegen Ölmangels festfrisst,
- die Versicherung Ihres Unfallgegners Ihnen kein Schmerzensgeld zahlen will,
- Sie sich gegen den Vorwurf wehren möchten, eine auf Rot geschaltete Ampel passiert zu haben.
Hinweis:
Auch wenn Sie kein eigenes Auto besitzen, hilft Ihnen unser Verkehrs-Rechtsschutz (Bsp.: wenn Sie mit einem geliehenen Auto unterwegs sind).
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