Mit unserem Rechtsschutz für telefonische Erstberatung erhalten Sie bei einem konkreten Beratungsbedarf eine telefonische Rechtsberatung durch einen extern niedergelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl (telefonische Erstberatung). Die Beratung erfolgt unabhängig vom Rechtsgebiet des versicherten Rechtsschutzbausteins für alle Rechtsgebiete und auch für sonst nicht versicherbare Rechtsangelegenheiten des Privatbereich.
Die Rechtsanwaltskosten für die telefonische Erstberatung trägt die ÖRAG. Die telefonische Erstberatung ist bereits ab einem versicherten Rechtsschutzbaustein für Privatkunden im Versicherungsbeitrag enthalten. Auf die zu vereinbarenden Rechtsschutzbedingungen zum Rechtsberatungs-Rechtsschutz wird zusätzlich hingewiesen.
Für die Vermittlung einer telefonischen Rechtsberatung rufen Sie unsere INFO§TEL-Servicenummer 0800 4636835 (deutschlandweit gebührenfrei) an. Hierüber erfolgt auf Wunsch die Vermittlung an einen qualifizierten niedergelassenen Rechtsanwalt, der Sie in Ihrem Auftrag telefonisch berät. Und das, so oft Sie diese Hilfe benötigen!
Mediation ist eine konstruktive Konfliktlösung, die mit Hilfe eines neutralen Mediators eine für beide Konfliktparteien akzeptable Lösung anstrebt. Dazu müssen beide Parteien die Bereitschaft haben, rechtliche Streitigkeiten ohne Einschaltung eines Gerichts lösen zu wollen. Mediation beruht immer auf Einsicht und Freiwilligkeit beider Seiten. Im Erfolgsfall profitieren beide Seiten von einer Win-Win Situation.
In den Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht und Verwaltungs-Rechtsschutz übernehmen wir auch die Kosten eines Mediationsverfahrens.