Privat-Rechtsschutz: Ihr Schutz für alles Private


 

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Rechtsschutz für Ihren privaten Bereich ist besonders wichtig, denn nirgendwo anders kommt es häufiger zu juristischen Streitigkeiten – z. B. bei Vertragsstreitigkeiten, Schadenersatzforderungen oder Reklamationen nach Urlaubsreisen. Mit unserem Privat-Rechtsschutz sind Sie optimal abgesichert.

Wer ist versichert?

  • Versicherungsnehmer
  • Lebenspartner (außer im Single-Rechtsschutz)
  • Minderjährige Kinder
  • Volljährige Kinder (unverheiratet/nicht in einer Lebenspartnerschaft lebend, bis zur 1. auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit)
  • Ältere, nicht mehr erwerbstätige, im selben Haus lebende Angehörige ab 60 Jahre
  • Nicht mehr erwerbstätige, im selben Haus oder in einer Pflegeunterkunft lebende Eltern
  • In der Obhut des versicherungsnehmers befindliche Enkelkinder

 

Welche Leistungen sind versichert?

Die hier abgebildeten Leistungsbeispiele zeigen exemplarisch, welche Kosten im Streitfall auf Sie zukommen können.

Rechtsschutz für telefonische Erstberatung
Telefonische Erstberatung erhalten Sie durch einen in Deutschland niedergelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.

Schadenersatz-Rechtsschutz
Bei einem Freundschaftsspiel erleidet Ihr 12-jähriger Sohn durch die extrem unangemessene Härte eines Gegenspielers einen Sehnenabriss. Sie fordern Schmerzensgeld für Ihren Sohn.
Streitwert: 19.000 €
Kosten: 5.000 €

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Sie erwerben im Internet eine Digitalkamera für 350 € von einer in Großbritannien ansässigen Firma. Obwohl Sie das Geld überwiesen haben, erfolgt keine Lieferung. Sie müssen die Rückzahlung des Geldes auf dem Klageweg durchsetzen.
Kosten: 4.500 €

Sie erwerben eine gebrauchte Immobilie zur Eigennutzung für 250.000 €. Nach dem Kauf zeigen sich erhebliche Feuchtigkeitsschäden aufgrund von Baumängeln, die der Verkäufer verschwiegen hat. Sie klagen auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Streitwert: 250.000 €
Kosten: 19.200 €

Bei der Operation Ihres Sohnes kommt es aufgrund eines ärztlichen Kunstfehlers zu Komplikationen. Es treten schwere Beeinträchtigungen des Nervensystems auf, Ihr Sohn ist dauerhaft auf Hilfe angewiesen. Da es mit der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses zu keiner Einigung kommt, müssen Sie Klage einreichen.
Streitwert: 500.000 €
Kosten: 30.000 €


Sozial-Rechtsschutz
Das Sozialamt hat den Grad Ihrer Schwerbehinderung gekürzt, obwohl die Beschwerden schlimmer geworden sind. Sie klagen vor dem Sozialgericht.
Kosten: 750 €

Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
Ihr Sohn ist mit seinem Zeugnis unzufrieden: Nichtversetzung. Sie fordern vor dem Verwaltungsgericht eine Änderung.
Streitwert: 5.000 €
Kosten 2.200 €


Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Nach der Trennung vom Ehepartner wollen Sie wissen, wer bis zur Scheidung in der Wohnung bleiben darf, wer die vorläufige Sorge für die Kinder hat und wie der Haushalt aufzuteilen ist.
Übernahme der Beratungskosten bis max. 250 €

Opfer-Rechtsschutz
Sie werden auf einem Volksfest von einer Gruppe Jugendlicher zusammengeschlagen und ausgeraubt. Im Strafverfahren möchten Sie als Nebenkläger Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz durchsetzen.
Kosten: 800 €

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Seit Jahren verbrennen Sie in Ihrem Garten die dort anfallenden Abfälle. Das Ordnungsamt leitet aufgrund einer beobachteten schwarzen Rauchentwicklung ein Verfahren wegen der Verbrennung gesundheitsgefährdender Stoffe ein und verhängt ein Bußgeld von 200 €. Hiergegen möchten Sie sich zur Wehr setzen.
Kosten: 900 €

Straf-/Disziplinar-/Standes-Rechtsschutz
Gegen Ihren Sohn, der gerade seinen freiwilligen Wehrdienst ableistet, wird ein Disziplinarverfahren wegen eines angeblichen Dienstvergehens eingeleitet. Er möchte sich gegen die Vorwürfe wehren.
Kosten: 1.000 €

Spezial-Straf-Rechtsschutz für ehrenamtliche Tätigkeit
Sie sind in Ihrer Freizeit ehrenamtlicher Vorsitzender des örtlichen Fußballclubs. Jemand zeigt Sie wegen der Unterschlagung von Vereinsgeldern an. Es wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet. Hiergegen möchten Sie sich wehren und sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Kosten: 1.000 €

Rechtsschutz als Arbeitgeber von Hauspersonal
Sie kündigen Ihrer Putzhilfe. Diese möchte weiter bei Ihnen beschäftigt sein und klagt.
Streitwert: 1.200 €
Kosten: 400 €


Steuer-Rechtsschutz
Das Finanzamt hat bestimmte private Sonderausgaben nicht anerkannt. Sie wollen Einspruch einlegen und wenn nötig vor dem Finanzgericht klagen.
Streitwert: 2.000 €
Kosten: 650 €
 

 

Was wird gezahlt?

Wir helfen Ihnen und übernehmen im Falle eines Rechtsstreits die Kosten - mit Ausnahme einer vereinbarten Selbstbeteiligung - in unbegrenzter Höhe für

  • Anwälte
  • Gerichte
  • Sachverständige
  • Zeugen
  • Reisekosten
  • Dolmetscherkosten im Ausland

Falls erforderlich, übernehmen wir auch die Kosten der Gegenseite.

 

ÖRAG-Rechtsschutz inklusive telefonischer Rechtsberatung

 

Mit unserem Rechtsschutz für telefonische Erstberatung erhalten Sie bei einem konkreten Beratungsbedarf eine telefonische Rechtsberatung durch einen extern niedergelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl (telefonische Erstberatung). Die Beratung erfolgt unabhängig vom Rechtsgebiet des versicherten Rechtsschutzbausteins für alle Rechtsgebiete und auch für sonst nicht versicherbare Rechtsangelegenheiten des Privatbereich.

Die Rechtsanwaltskosten für die telefonische Erstberatung trägt die ÖRAG. Die telefonische Erstberatung ist bereits ab einem versicherten Rechtsschutzbaustein für Privatkunden im Versicherungsbeitrag enthalten. Auf die zu vereinbarenden Rechtsschutzbedingungen zum Rechtsberatungs-Rechtsschutz wird zusätzlich hingewiesen.

Für die Vermittlung einer telefonischen Rechtsberatung rufen Sie unsere INFO§TEL-Servicenummer 0800 4636835 (deutschlandweit gebührenfrei) an. Hierüber erfolgt auf Wunsch die Vermittlung an einen qualifizierten niedergelassenen Rechtsanwalt, der Sie in Ihrem Auftrag telefonisch berät. Und das, so oft Sie diese Hilfe benötigen!


Mediation zur außergerichtlichen Konfliktlösung


Mediation ist eine konstruktive Konfliktlösung, die mit Hilfe eines neutralen Mediators eine für beide Konfliktparteien akzeptable Lösung anstrebt. Dazu müssen beide Parteien die Bereitschaft haben, rechtliche Streitigkeiten ohne Einschaltung eines Gerichts lösen zu wollen. Mediation beruht immer auf Einsicht und Freiwilligkeit beider Seiten. Im Erfolgsfall profitieren beide Seiten von einer Win-Win Situation.


In den Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht und Verwaltungs-Rechtsschutz übernehmen wir auch die Kosten eines Mediationsverfahrens.