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Oft beginnen sie als Lappalien – und landen schließlich doch vor Gericht: die Streitigkeiten mit Nachbarn oder Vermietern. Die Gründe sind vielfältig, sei es der Grill auf dem Balkon, die Mieterhöhung oder der Schimmel im Bad. Doch ob als Mieter oder Eigentümer – mit unserem Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz können Sie nachts immer ruhig schlafen! |
Die hier abgebildeten Leistungsbeispiele zeigen exemplarisch, welche Kosten im Streitfall auf Sie zukommen können.
Rechtsschutz für telefonische Erstberatung
Telefonische Erstberatung erhalten Sie durch einen in Deutschland niedergelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Die Bäume und Sträucher Ihres Nachbarn beeinträchtigen Ihr Grundstück. Da Ihr Nachbar nicht einsichtig ist, schalten Sie einen Anwalt ein.
Streitwert: 3.000 €
Kosten: 1.600 €
Ihr Haus wird von einem Graffiti-Sprayer besprüht. Sie wollen bei dem „Künstler“ die Kosten für die Beseitigung der Schmierereien geltend machen.
Streitwert: 9.000 €
Kosten: 3.700 €
In mehreren Räumen ihrer Wohnung hat sich Schimmel gebildet. Ein Schrank ist dadurch stark beschädigt. Ihr Vermieter behauptet, sie hätten falsch gelüftet und möchte die Mängel nicht auf seine Kosten beseitigen. Den an Ihren Möbeln entstandenen Schaden will er auch nicht ersetzen. Sie schalten einen Anwalt ein. Es wird im Beweisverfahren vom Gericht ein Gutachten eingeholt.
Streitwert: 6.000 €
Kosten: 5.000 €
Bei der letzten Eigentümerversammlung wurden von der Mehrheit umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen beschlossen. Ihr Anteil beträgt 30.000 €. Sie sind der Ansicht, dass viele der beschlossenen Maßnahmen kein Gemeinschaftseigentum betreffen, und fechten den Beschluss an.
Streitwert: 30.000 €
Kosten: 5.600 €
Steuer-Rechtsschutz
Der Gebührenbescheid Ihrer Gemeinde enthält nicht erbrachte Leistungen (z. B. Müllabfuhr, Straßenreinigung). Die Verwaltung verweigert die Korrektur. Sie möchten hiergegen klagen.
Streitwert: 1.000 €
Kosten: 500 €
Wir helfen Ihnen und übernehmen im Falle eines Rechtsstreits die Kosten - mit Ausnahme einer vereinbarten Selbstbeteiligung - in unbegrenzter Höhe für
Falls erforderlich, übernehmen wir auch die Kosten der Gegenseite.
Mit unserem Rechtsschutz für telefonische Erstberatung erhalten Sie bei einem konkreten Beratungsbedarf eine telefonische Rechtsberatung durch einen extern niedergelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl (telefonische Erstberatung). Die Beratung erfolgt unabhängig vom Rechtsgebiet des versicherten Rechtsschutzbausteins für alle Rechtsgebiete und auch für sonst nicht versicherbare Rechtsangelegenheiten des Privatbereich.
Die Rechtsanwaltskosten für die telefonische Erstberatung trägt die ÖRAG. Die telefonische Erstberatung ist bereits ab einem versicherten Rechtsschutzbaustein für Privatkunden im Versicherungsbeitrag enthalten. Auf die zu vereinbarenden Rechtsschutzbedingungen zum Rechtsberatungs-Rechtsschutz wird zusätzlich hingewiesen.
Für die Vermittlung einer telefonischen Rechtsberatung rufen Sie unsere INFO§TEL-Servicenummer 0800 4636835 (deutschlandweit gebührenfrei) an. Hierüber erfolgt auf Wunsch die Vermittlung an einen qualifizierten niedergelassenen Rechtsanwalt, der Sie in Ihrem Auftrag telefonisch berät. Und das, so oft Sie diese Hilfe benötigen!
Mediation ist eine konstruktive Konfliktlösung, die mit Hilfe eines neutralen Mediators eine für beide Konfliktparteien akzeptable Lösung anstrebt. Dazu müssen beide Parteien die Bereitschaft haben, rechtliche Streitigkeiten ohne Einschaltung eines Gerichts lösen zu wollen. Mediation beruht immer auf Einsicht und Freiwilligkeit beider Seiten. Im Erfolgsfall profitieren beide Seiten von einer Win-Win Situation.
In den Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht und Verwaltungs-Rechtsschutz übernehmen wir auch die Kosten eines Mediationsverfahrens.