Rückzahlung von EU-Mitteln: Ein unkalkulierbares Risiko

 

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Seit 2005 knüpft die Europäische Union ihre landwirtschaftlichen Subventionen an strenge Umweltstandards. Diese Verknüpfung nennt sie Cross Compliance. Mit systematischen sowie anlassbezogenen Kontrollen prüft sie, ob die Betriebe ihre Vorgaben einhalten. Verstöße werden mit Kürzungen bis hin zur vollständigen Rückforderung der Fördermittel geahndet. Schützen Sie sich vor diesem unkalkulierbaren Risiko! Denn wer weiß schon sicher, dass er bei den vielzähligen Brüsseler Verpflichtungen nichts übersehen hat?

 

Cross-Compliance-Rechtsschutz: Die ideale Ergänzung zum Landwirte-Rechtsschutz

Kürzt die EU im Rahmen des Cross Compliance Ihre Subventionen, stehen wir Ihnen zur Seite. Ihr erstklassiger Versicherungsschutz gilt:

  • Bei Fahrlässigkeit (nicht bei Vorsatz)
  • Für den außergerichtlichen Bereich
  • Für den gerichtlichen Bereich
  • Mit unbegrenzter Versicherungssumme

 

Unser Cross-Compliance-Rechtsschutz hilft Ihnen in verwaltungsrechtlichen Verfahren bei einem tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen die anderweitigen Verpflichtungen in den Bereichen*:

  • Umwelt
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
  • Tiergesundheit
  • Tierschutz

 

* gemäß Verordnung (EG) 1782/2003, Art. 2d und Art. 3 bis 5