Arbeitgeber-Rechtsschutz: Ein Arbeitsrechtsstreit kann sehr teuer werden

 

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Ohne den richtigen Rechtsschutz kann es für Sie als Arbeitgeber schnell teuer werden. Denn die Parteien eines Arbeitsrechtsstreits müssen die Kosten bis einschließlich zur 1. Instanz selbst tragen. Auch dann, wenn sie am Ende gewinnen. Und je höher das Gehalt Ihres Arbeitnehmers, desto teurer der Rechtsstreit. Pro Fall kommen so schnell einige Tausend Euro zusammen. Mit unserem Arbeitgeber-Rechtsschutz sind diese Kosten abgesichert.

Ihr Chefbonus: Bei Abschluss von Baustein A und mindestens einem weiteren Baustein ist der Privat-Rechtsschutz für Sie und Ihre Familie inklusive.

 

Wer ist versichert?

  • Versicherungsnehmer (Inhaber/Mitinhaber)
  • Mitarbeiter bei Tätigkeit für den Versicherungsnehmer  
     

Welche Leistungen sind versichert?

Die hier abgebildeten Leistungsbeispiele zeigen exemplarisch, welche Kosten im Streitfall auf Sie zukommen können.

Arbeits-Rechtsschutz, inkl. AGG-Rechtsschutz*
Aus betrieblichen Gründen müssen Sie einen Ihrer Mitarbeiter entlassen. Dieser ist damit nicht einverstanden und klagt vor dem Arbeitsgericht. Hiergegen möchten Sie sich wehren.
Streitwert: 12.000 €
Kosten: 2.500 €

Bei einer externen Stellenausschreibung wird eine Bewerberin, die an einer körperlichen Behinderung leidet, abgelehnt. Sie beruft sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und fordert von Ihnen als Arbeitgeber eine Entschädigung von 3 Monatsgehältern für die Benachteiligung.
Streitwert: 9.000 €
Kosten: 1.900 €
 

Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
Gegen Ihr Unternehmen wird eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen festgesetzt. Hiergegen wollen Sie klagen.
Streitwert: 8.000 €
Kosten: 1.100 €


Schadenersatz-Rechtsschutz
Ihr Mitarbeiter fällt nach einem unverschuldeten Unfall für weniger als sechs Wochen aus. Ihre geleistete Lohnfortzahlung möchten Sie vom Unfallverursacher zurückerstattet bekommen.
Streitwert: 5.000 €
Kosten: 2.200 €


Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (nur enthalten bei Abschluss von Baustein A mit mindestens einem weiteren Baustein)
Das Finanzamt erkennt die Spesenabrechnungen nicht an. Zudem sei die Körperschafts- bzw. Gewerbesteuer nicht korrekt veranlagt. Sie klagen vor dem Finanzgericht.
Streitwert: 6.500 €
Kosten: 1.600 €

Straf-/Disziplinar-/Standes-Rechtsschutz
Wegen einer Unachtsamkeit Ihres Mitarbeiters wird ein anderer Mitarbeiter schwer verletzt. Ihnen wird eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen. Dies können Sie nicht hinnehmen.
Kosten: 1.500 €

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Die Ordnungsbehörde wirft Ihnen vor, gegen die Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen zu haben. Sie wehren sich dagegen.
Kosten: 1.400 €

Daten-Rechtsschutz (nur enthalten bei Abschluss von Baustein A mit mindestens einem weiteren Baustein)
Ein Kunde hat Sie wegen angeblicher Weitergabe seiner persönlichen Daten angezeigt. Es wird ein Strafverfahren gegen Sie als verantwortlichen Geschäftsführer eingeleitet. Sie beauftragen einen
Rechtsanwalt.
Kosten: 1.400 € 

 

Was wird gezahlt?

Wir helfen Ihnen und übernehmen im Falle eines Rechtsstreits die Kosten - mit Ausnahme einer vereinbarten Selbstbeteiligung - in unbegrenzter** Höhe für 

  • Anwälte
  • Gerichte
  • Sachverständige
  • Zeugen
  • Reisekosten
  • Dolmetscherkosten im Ausland

Falls erforderlich, übernehmen wir auch die Kosten der Gegenseite. 


Jetzt neu: Mediation zur außergerichtlichen Konfliktlösung


Mediation ist eine konstruktive Konfliktlösung, die mit Hilfe eines neutralen Mediators eine für beide Konfliktparteien akzeptable Lösung anstrebt. Dazu müssen beide Parteien die Bereitschaft haben, rechtliche Streitigkeiten ohne Einschaltung eines Gerichts lösen zu wollen. Mediation beruht immer auf Einsicht und Freiwilligkeit beider Seiten. Im Erfolgsfall profitieren beide Seiten von einer Win-Win Situation.


In den Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht und Verwaltungs-Rechtsschutz übernehmen wir auch die Kosten eines Mediationsverfahrens.

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AGG-Rechtsschutz = Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichhandlungsgesetz (AGG); AGG-Rechtsschutz ist nur bei Abschluss von Baustein A mit mindestens einem weiteren Baustein enthalten.   

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Bei Betrieben mit über 100 Beschäftigten gilt eine Versicherungssumme von 1 Mio. €.